Vision
Sie möchten eine Stichprobe durch das BFS ziehen lassen.
Beschreibung
In der Statistikerhebungsverordnung wird definiert, für wen und/oder welche Erhebungen das BFS Stichproben ziehen darf. Für:
- Erhebungen aus dem statistischen Mehrjahresprogramm und/oder die in der Statistikerhebungsverordnung erwähnt werden,
- Erhebungen, die vom Bundesrat direkt angeordnet werden,
- Erhebungen der zentralen Bundesverwaltung oder von eidgenössischen Forschungsstellen,
- Regelmässige Erhebungen, die vom Nationalfonds finanziert werden und von nationalem Interesse sind und
- International koordinierte Erhebung, die vom Nationalfonds kofinanziert sind.
Werden Telefonnummern benötigt, erhalten Erhebungen, die die beiden ersten Kriterien erfüllen, alle Telefonnummern der Fixtelefonie. Die restlichen drei Gruppen nur Telefonnummern, die im öffentlichen Telefonbuch registriert sind.
Die gezogenen Stichproben enthalten neben der Adresse und der Telefonnummer auch demografischen Angaben zu den Personen: Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Zivilstand und Geburtsort/-staat.
Ziele
Limitierung auf Erhebungen, die im Interesse des Bundes sind.
Kunden
- Bundesverwaltung
- Eidgenössische Forschungsstellen
- Universitäten und andere Forschungsstellen
Ihre Vorteile
Qualitativ hochwertige Stichproben für den nebenan definierten Kundenkreis zur Verfügung zu stellen, die anderswo nicht erhältlich sind.