Bundesamt für Statistik
Statistikproduktion

Stichprobenziehung

Vision

Sie möchten eine Stichprobe durch das BFS ziehen lassen.

Beschreibung

In der Statistikerhebungsverordnung wird definiert, für wen und/oder welche Erhebungen das BFS Stichproben ziehen darf. Für:

  • Erhebungen aus dem statistischen Mehrjahresprogramm und/oder die in der Statistikerhebungsverordnung erwähnt werden,
  • Erhebungen, die vom Bundesrat direkt angeordnet werden,
  • Erhebungen der zentralen Bundesverwaltung oder von eidgenössischen Forschungsstellen,
  • Regelmässige Erhebungen, die vom Nationalfonds finanziert werden und von nationalem Interesse sind und
  • International koordinierte Erhebung, die vom Nationalfonds kofinanziert sind.

Werden Telefonnummern benötigt, erhalten Erhebungen, die die beiden ersten Kriterien erfüllen, alle Telefonnummern der Fixtelefonie. Die restlichen drei Gruppen nur Telefonnummern, die im öffentlichen Telefonbuch registriert sind.

Die gezogenen Stichproben enthalten neben der Adresse und der Telefonnummer auch demografischen Angaben zu den Personen: Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Zivilstand und Geburtsort/-staat.

Ziele

Limitierung auf Erhebungen, die im Interesse des Bundes sind.

Kunden

  • Bundesverwaltung
  • Eidgenössische Forschungsstellen
  • Universitäten und andere Forschungsstellen

Ihre Vorteile

Qualitativ hochwertige Stichproben für den nebenan definierten Kundenkreis zur Verfügung zu stellen, die anderswo nicht erhältlich sind.

Kontakt

Bundesamt für Statistik

srph@bfs.admin.ch